AGB‘s — Wal­ter K. Zim­mer­mann – iq-akade­mie                                  nov20

1. Grund­sätz­li­ches

1.1 Wir ver­wen­den nach­fol­gend der Ein­fach­heit hal­ber für alle Blen­ded- Lear­nings, Work­shops, Live- Online- Semi­na­re, sowie für Inhouse- Wei­ter­bil­dun­gen, die Bezeich­nung „Semi­na­re“, ohne im Ein­zel­nen zu dif­fe­ren­zie­ren.

1.2 Gleich­be­rech­ti­gung ist uns wich­tig, um aber die Les­bar­keit der Tex­te nicht ein­zu­schrän­ken, ver­wen­den wir nicht immer kon­se­quent männ­li­che und weib­li­che For­men bei Per­so­nen­be­zeich­nun­gen. Die­se sind als geschlechts­neu­tral zu ver­ste­hen.

1.3 Mit der Anmel­dung bzw. Bestel­lung von „Semi­na­ren“ aner­kennt der Auftraggeber/in, nach­fol­gend Teil­neh­mer genannt, die hier auf­ge­führ­ten AGB, (All­ge­mei­ne Geschäfts Bedin­gun­gen) von Wal­ter K. Zim­mer­mann, iq-akade­mie, im Fol­gen­den Refe­rent genannt, ver­bind­lich an.

1.4 Die­sel­ben Geschäfts­be­din­gun­gen fin­den Anwen­dung durch die Anmel­dun­gen, Bestel­lun­gen und Auf­trags­er­tei­lun­gen für Blen­ded- Lear­nings, Work­shops und Live- Online- Semi­na­re, sowie für Inhouse- Wei­ter­bil­dun­gen von Teil­neh­mern durch Fir­men- und Geschäfts­kun­den. Ande­re AGB‘s fin­den nur Anwen­dung, wenn sie vom Refe­ren­ten schrift­lich aner­kannt wur­den. Oder indi­vi­du­el­le Rege­lun­gen ent­ge­gen­ste­hen bzw. getrof­fen wur­den.

2.0 Anmel­dung und Auf­trags­er­tei­lung

2.1 Anmel­dun­gen zu „Semi­na­ren“ sind nur schrift­lich mög­lich und wer­den erst rechts­wirk­sam, wenn sie durch den Refe­ren­ten schrift­lich bestä­tigt wer­den. Bei allen „Semi­na­ren“ sind Begren­zun­gen der  Teil­neh­mer­zah­len gege­ben. Des­halb wer­den die Anmel­dun­gen in der Rei­hen­fol­ge ihres Ein­gangs berück­sich­tigt. Die Daten der Teil­neh­mer wer­den aus­schließ­lich für inter­ne Zwe­cke unter Beach­tung der Daten­schutz­be­stim­mun­gen gespei­chert.
Der Daten­schutz ist auf der Web­site www.iq-akademie.de geson­dert ein­seh­bar.

2.2 Alle Prei­se ver­ste­hen sich ohne Umsatz­steu­er bzw. MwSt., weil dies ein Ein­zel­un­ter­neh­men ist. Die Prei­se eines „Semi­nars“ ver­ste­hen sich so, wie im Pro­gramm beschrie­ben, und beinhal­ten in der Regel alle Mate­ria­li­en, Unter­la­gen, Hand­outs und die per­so­nen­be­zo­ge­ne Teil­nah­me­be­schei­ni­gung.

2.3 Die Rech­nungs­stel­lung erfolgt nach der Bestä­ti­gung durch den Refe­ren­ten für alle „Semi­na­re“.

2.4 Die Rech­nun­gen sind zahl­bar nach Rech­nungs­stel­lung mit einer Zah­lungs­frist inner­halb von 14 Tagen, Net­to, ohne Abzug.

3.0 Rück­trit­te und Stor­nie­run­gen

3.1 Rück­trit­te von „Semi­na­ren“ für ange­mel­de­te Teil­neh­mer müs­sen schrift­lich erfol­gen. Für die Stor­nie­rung wer­den fol­gen­de Bear­bei­tungs­ge­büh­ren erho­ben:

3.2 Im Fall von 1 bis 2 Wochen vor „Semi­nar“- Beginn: 10 % der Semi­nar­ge­büh­ren.

3.3 Inner­halb von 2 Wochen vor „Semi­nar“- Beginn: 20% der Semi­nar­ge­bühr

3.4 Bei Nicht­er­schei­nen bzw. Nicht­teil­nah­me zum „Semi­nar“ ohne vor­he­ri­ge Abmel­dung, gemäß 3.1., 3.2. oder 3.3: 50% der Gebühr. Die­ser Punkt ent­fällt, wenn der absa­gen­de Teil­neh­mer einen zah­len­den Ersatz benennt.

4.0 Absa­ge von Blen­ded Lear­nings, Work­shops, Live- Online- Semi­na­ren, Inhouse- Wei­ter­bil­dun­gen und Haf­tung

4.1 Wir behal­ten uns vor, „Semi­na­re“ auf Grund einer zu gerin­gen Teil­neh­mer­zahl abzu­sa­gen bzw. den Ter­min zu ver­le­gen. Die Teil­neh­mer wer­den in die­sem Fall sofort nach Bekannt­wer­den der zu gerin­gen Teil­neh­mer­zahl benach­rich­tigt. Bei Aus­fall des „Semi­nars“ durch Krank­heit des Refe­ren­ten, höhe­re Gewalt oder sons­ti­ge unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se besteht kein Anspruch auf Durch­füh­rung des „Semi­nars“ zu die­sem Ter­min.

Es besteht für die Teil­neh­mer ein Anspruch auf einen Ersatz­ter­min, der gemein­sam fest­zu­le­gen ist. Es erfolgt bei Aus­fall oder Ter­min­ver­schie­bung kei­ne Über­nah­me von Rei­se- und Über­nach­tungs­kos­ten durch den Refe­rent, sowie von durch Arbeits­aus­fall ent­ste­hen­den Aus­la­gen für die Teil­neh­mer.

4.2 Wir sind berech­tigt, den vor­ge­se­he­nen Refe­ren­ten im Bedarfs­fall (z. B. Krank­heit, Unfall etc.) durch ande­re hin­sicht­lich des ange­kün­dig­ten The­mas gleich qua­li­fi­zier­te Per­so­nen zu erset­zen.

4.3 Vor­ge­hens­wei­se bei Netz­aus­fall im live- Online- Semi­nar.

Durch das Ange­bot und die Durch­füh­rung von Blen­ded Lear­nigs, aber auch von Live- Online- Semi­na­ren könn­te es wäh­rend des Semi­nars zu Netz­aus­fäl­len bzw. ‑abstür­zen kom­men. Ein Netz­aus­fall liegt dann vor, wenn das Netz des Refe­ren­ten oder eines oder meh­re­rer Teil­neh­mer kurz­zei­tig oder aber dau­er­haft aus­fällt. Falls die Ursa­che auf Sei­ten des Refe­ren­ten liegt, wird er ver­su­chen, die Ursa­che zu fin­den und zu besei­ti­gen. Falls mög­lich, wird der Refe­rent über eine Tele­fon­ver­bin­dung mit den Teil­neh­mern in Ver­bin­dung blei­ben. Der Refe­rent wird ver­su­chen sich über die Infor­ma­ti­ons­ka­nä­le des Pro­vi­ders zu infor­mie­ren, ob die Stö­rung bereits bekannt ist und ob an sei­ner Behe­bung gear­bei­tet wird. Danach muss ent­schie­den wer­den, ob eine Fort­set­zung inner­halb einer akzep­ta­blen Zeit (z.B. nach einer Stun­de) wei­ter Sinn macht und die Zeit am Schluss ange­hängt wird, oder aber ein „Semi­nar“- Nach­hol- Ter­min neu anbe­raumt wird. Die­sel­be Vor­ge­hens­wei­se emp­feh­len wir dem ein­zel­nen Teil­neh­mer. Wir wer­den in jedem Fall eine groß­zü­gi­ge, für bei­de Par­tei­en mach­ba­re Lösung zur Fort­füh­rung bzw. Wie­der­ho­lung des „Semi­nars“ zu einem ande­ren Ter­min fin­den.

4.4 Der Refe­rent haf­tet nur bei Vor­satz bzw. bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit.

5.0 Gewähr­leis­tung und Ände­rungs­vor­be­halt

5.1 Die „Semi­na­re“ wer­den nach bes­tem Wis­sen und Kennt­nis­stand erstellt, sorg­fäl­tig vor­be­rei­tet und durch­ge­führt. Alle „Semi­na­re“ wer­den vom Refe­ren­ten, Herrn Wal­ter K. Zim­mer­mann durch­ge­führt. Es wird ange­strebt, dass alle Mate­ria­li­en, Unter­la­gen und Hand­outs nach den jeweils neu­es­ten Erkennt­nis­sen erstellt wer­den. Der Refe­rent über­nimmt jedoch kei­ne Gewähr für die inhalt­li­che Rich­tig­keit, Aktua­li­tät und Feh­ler­frei­heit in Bezug auf die Inhal­te und sämt­li­che Unter­la­gen.

5.2 Der Refe­rent behält sich vor, not­wen­di­ge inhalt­li­che und/oder orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­run­gen vor oder wäh­rend der Ver­an­stal­tung vor­zu­neh­men, soweit die­se mit den Teil­neh­mern abge­stimmt sind und als not­wen­dig erach­tet wer­den.

6.0 Urhe­ber­recht und Nut­zungs­rech­te

6.1 Dem Refe­rent ver­blei­ben alle urhe­ber­recht­li­chen Nut­zungs­rech­te an den über­las­se­nen Unter­la­gen. Es ist aus­drück­lich ver­bo­ten die Unter­la­gen an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben oder zu ver­viel­fäl­ti­gen. Gedruck­te Unter­la­gen dür­fen nicht nach­ge­druckt oder nach­ge­ahmt wer­den.

7.0 Ver­pfle­gung, Anrei­se, Zim­mer­re­ser­vie­run­gen

7.1. Ver­pfle­gung, Anrei­se und ggf. not­wen­di­ge Zim­mer­re­ser­vie­run­gen ver­an­lasst der Auftraggeber/in selb­stän­dig und auf eige­ne Rech­nung und Risi­ko. Ein Ver­trags­ver­hält­nis kommt dabei aus­schließ­lich zwi­schen dem Hotel und dem Auftraggeber/in bzw. Teil­neh­mer zustan­de.

8.0 Gerichts­stand

8.1 Es gilt deut­sches Recht

8.2 Gericht­stand für alle Rechts­strei­tig­kei­ten ist Nürn­berg

8.3 Die Ver­trags­spra­che ist Deutsch.

9.0 Daten­schutz

Der Refe­rent nimmt den Schutz Ihrer per­sön­li­chen Daten sehr ernst. Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den aus­schließ­lich intern, ver­trau­lich und ent­spre­chend der gesetz­li­chen Daten­schutz­vor­schrif­ten behan­delt. Die ver­bind­li­che und aktu­el­le Daten­schutz­er­klä­rung fin­den Sie unter: www.iq-akademie.de/Datenschutzerklärung

10.0 Sal­va­to­ri­sche Klausel/ Schrift­form

10.1 Soll­te eine Bestim­mung der AGB oder des Ver­trags ganz oder teil­wei­se rechts­un­wirk­sam sein oder wer­den, so wird die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen dadurch nicht berührt. In einem sol­chen Fall ist der Ver­trag bzw. AGB viel­mehr sei­nem Sin­ne gemäß zur Durch­füh­rung zu brin­gen. Beruht die Ungül­tig­keit auf einer Leis­tung- oder Zeit­be­stim­mung, so tritt an ihre Stel­le das gesetz­lich zuläs­si­ge Maß.

10.2 Ver­trags­än­de­run­gen bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form. Dies gilt eben­falls für die Ände­rung oder Auf­he­bung des Schrift­form­erfor­der­nis­ses. Neben­ab­re­den zu die­sem Ver­trag bestehen nicht und bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit einer schrift­li­chen Bestä­ti­gung.

Stand: Novem­ber 2020